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Spahn will Selbstverwaltung schwächen: Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt kritisiert Pläne zur MDK-Reform

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Dienstag, den 2. Juli 2019


Auf seiner Sitzung am 2. Juli hat der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt die Pläne des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn zur Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) kritisiert. Diese seien ein inakzeptabler Eingriff in die soziale Selbstverwaltung.


2. Juli 2019 / Halberstadt - Die Pläne sehen unter anderem vor, dass der Verwaltungsrat, das höchste Entscheidungsgremium des MDK, grundlegend verändert wird. Bislang sind dort die über die Sozialwahl legitimierten Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus der Selbstverwaltung der Krankenkassen Mitglied. Diese sollen zukünftig ausgeschlossen werden.

„Über die Sozialwahl haben die Menschen in Sachsen-Anhalt ihre Vertreter gewählt. Diese vertreten seit Jahrzehnten mit erheblichem ehrenamtlichen Engagement die Interessen der Beitragszahlenden. Das ist nicht nur direkte Demokratie, sondern auch gelebte Sozialpartnerschaft. Es gibt also gar keinen Grund, dieses weltweit so geschätzte Modell der sozialen Selbstverwaltung aufzugeben“, sagt Susanne Wiedemeyer (Foto) Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt.

Wie die neuen Mitglieder des Verwaltungsrates des MDK bestimmt werden sollen, ist nicht geklärt. Vor allem kritisiert Wiedemeyer, dass Arbeitgeber und Versicherte als Beitragszahler auch zukünftig die Finanzierung des Medizinischen Dienstes übernehmen sollen, bei der Verwaltungsratsbesetzung aber völlig außen vor bleiben.

Weiterer Schritt zur Zentralisierung

Auch Traudel Gemmer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt sowie Vorsitzende des Verwaltungsrates des MDK Sachsen-Anhalt, kritisiert die Pläne als einen weiteren Schritt zur Zentralisierung: „Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass Richtlinien, die inhaltliche und organisatorische Aspekte des Medizinischen Dienstes regeln, zukünftig vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt werden müssen. Dazu gehören auch die Richtlinien für die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes für die Krankenversicherung.“ Das BMG erwecke damit den Eindruck, den neuen Medizinischen Dienst von einer formalen Körperschaft der mittelbaren Staatsverwaltung in eine „Behörde“ der unmittelbaren Staatsverwaltung umzuwandeln. 

„Wir verwahren uns entschieden gegen jegliche Eingriffe in unsere Entscheidungsbefugnisse, sei es im Haushaltsrecht, in der Frage personeller Besetzungen, bei der Definition von Leistungsumfängen, der Besetzung von Gremien oder ähnlichem“, so Gemmer.

AOK Sachsen-Anhalt schließt 2018 mit gutem Ergebnis ab

Die jüngsten Gesetzgebungen von Spahn sind auch der Grund dafür, dass die AOK in den nächsten Jahren deutlich steigende Ausgaben bei den Krankenkassen erwartet. Die AOK will ihren Beitragssatz dabei so lange wie möglich stabil halten. „Wir schließen das letzte Jahr erneut mit einem guten Finanzergebnis ab. Unserem Ziel, auch in Zukunft die günstigste Krankenkasse im Land zu bleiben und damit die Beitragszahler entscheidend finanziell zu entlasten, sind wir damit ein gutes Stück näher gekommen“, so Wiedemeyer.

Hintergrund:

Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt ist das höchste Entscheidungsgremium bei der AOK. Er setzt sich aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern in gleicher Zahl zusammen. Er beschließt den Haushaltsplan der Gesundheitskasse, beschließt die Satzung und wählt den Vorstand.